RED Richtlinie

Die RED-Richtlinie 2014/53/EU (RED = Radio Equipment Directive) gilt für Funkanlagen, die in der Europäischen Union verkauft oder betrieben werden.

Seit der Einführung 2017 müssen alle Funkanlagen mit den Anforderungen der RED-Richtlinie übereinstimmen. Hersteller sind verpflichtet, eine Risikoanalyse und -bewertung zu erstellen und diese in den technischen Unterlagen zu dokumentieren.

Zweck der Richtlinie ist die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen und Tieren sowie die Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und der effektiven und effizienten Nutzung des Funkspektrums.

In unserem EMV-Labor führen wir die erforderlichen Nachmessungen im gestrahlten oder leitungsgebundenen Bereich durch und informieren Sie über die nach der RED-Richtlinie notwendige Nachweisführung.

Betroffene Geräte

Die RED-Richtlinie ist für alle Anlagen relevant, die ein zertifiziertes Funkmodul beinhalten.

Dazu zählen auch kombinierte Geräte. Unter kombinierten Geräten versteht man die Kombination aus einer Funkanlage und einem Gerät, das in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer anderer Richtlinien fällt.

Beispiele kombinierter Geräte:

  • Haushaltsgerät mit Funkmodul
  • Bluetooth Lautsprecher
  • Funkschlüssel

Anforderungen der RED-Richtlinie

Artikel 3.1

  • Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Tieren
  • Angemessenes Niveau an elektromagnetischer Verträglichkeit gemäß der Richtline 2014/30/EU (EMV)

Artikel 3.2

  • Effektive und effiziente Nutzung des Funkspektrums
  • Folgende Prüfungen müssen nachgewiesen werden können:
    • RF Output Power
    • Transmitter unwanted emissions in the out of band domain
    • Transmitter unwanted emissions in the spurious domain
    • Receiver spurious emissions

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